Ec karte là gì
Girocard (Eigenschreibweise girocard; ehemals und im Sprachgebrauch weiterhin EC-Karte für Electronic Cash) ist ein gemeinsamer Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft für die Debitzahlungs- und Geldautomatensysteme, aufbauend auf dem Contact-EMV-Standard.
Eine reine Girocard kann nur in Deutschland eingesetzt werden, weshalb die Karten ein sogenanntes Co-Badging mit Maestro (Mastercard) oder V Pay (Visa) haben. Erst dadurch ist das Bezahlen außerhalb Deutschlands möglich. Siehe auch: Eurocheque → Geschichtliche Entwicklung (Historie vor 2007) Der Name und das Logo Girocard wurden 2007 vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) durch Umbenennung der vormaligen ec-Karte eingeführt. Während der Name ec-Karte weiterhin äußerst bekannt ist und umgangssprachlich weiter verwendet wird, hat sich die Kenntnis, dass diese Zahlungskarte umbenannt wurde und Girocard das Nachfolgesystem ist, bei der Mehrheit der Bevölkerung noch nicht durchgesetzt.[1] Karten mit dem „Girocard“- oder „Electronic Cash“-Logo werden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Die Kartenzahlung erfolgt durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber am POS-Terminal. Eine Girocard wird meist mit mehreren Diensten kombiniert, u. a. mit aufladbarer GeldKarte, der Funktion Maestro oder V Pay für die Nutzung der Karte im Ausland. Beim Girocard-Verfahren handelt es sich um ein rein deutsches Verfahren, das im Ausland nicht unterstützt wird. Ähnliche, aber international verbreitete Debitkartensysteme sind Maestro und V Pay. In der Regel werden Girocard-Karten von den ausgebenden Kreditinstituten zusätzlich mit Maestro- oder V-Pay-Funktionalität ausgestattet, um damit Zahlungen und Abhebungen im Ausland zu ermöglichen. Zu erkennen sind diese kombinierten Karten am zusätzlichen Maestro- bzw. V-Pay-Logo auf der Karte. Einstellung des Co-Badgings mit Maestro und V PayExperten rechnen damit, dass die Unternehmen Maestro und Visa ihre Debitsysteme für die Girocard einstellen werden, wodurch die Girocard im Ausland nicht mehr eingesetzt werden kann.[2] Sowohl Maestro von MasterCard als auch VPay von Visa haben diesen Schritt bereits angekündigt. Mit attraktiven Konditionen zu ihrer Einführung haben die beiden Marktführer im internationalen Kreditkartensystem bereits einige deutsche Bankhäuser davon überzeugen können, ihren Kunden in Zukunft Debitkarten ihrer Hauptmarken auszustellen. Die europäische Kreditwirtschaft reagiert auf die Expansion der US-amerikanischen Unternehmen mit verstärkten Bemühungen um die europäische Alternative European Payments Initiative (EPI), da sonst der Markt für europäische Zahlungsdaten vollständig in US-amerikanischer Hand wäre. VerbreitungDie Girocard ist in Deutschland sehr weit verbreitet. Nach einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts GfK vom Juli 2015 besaßen 95 % der Bürger eine Girocard, insgesamt waren über 100 Mio. Karten im Umlauf. 75 % der Karteninhaber nutzten die Girocard zur bargeldlosen Bezahlung im Einzelhandel.[1] 2015 wurden knapp 2,6 Mrd. Transaktionen mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 138 Mrd. Euro mit der Girocard ausgeführt.[3] Nach einer Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland aus dem Jahr 2014 wurden ca. 15 % aller Zahlungen mit der Girocard getätigt (womit ca. 30 % des Gesamtumsatzes gemacht wurde); damit war die Girocard das zweitwichtigste Zahlungsinstrument nach dem Bargeld. Kreditkarten erzielten, zum Vergleich, nur ca. 4 % der Umsätze, andere Debitkartensysteme waren ohne Bedeutung.[4] Bargeldversorgung mit „Cash-Back“Da gerade in Deutschland noch immer viele Kunden vor allem kleinere Beträge mit Bargeld bezahlen, bieten viele Supermarkt- und Discounterketten, aber auch Tankstellen und andere Läden mit Cash-Back Bargeld statt am Automaten an der eigenen Kasse an. Für die Kunden sind diese Auszahlungen kostenlos. Da die Ladenbetreiber grundsätzlich Gebühren dafür zahlen, wird dafür meist ein Mindesteinkauf von fünf Euro (z. B. Lidl) bis 20 Euro (z. B. Marktkauf) vorausgesetzt, bei Edeka entscheidet jeder selbständige Händler selbst über die Teilnahme an diesem Service. Die Auszahlung ist auf 200 Euro begrenzt.[5] Der Service hat für Kunden den Vorteil, dass sie keinen Automaten aufsuchen müssen, die Banken können mit diesem Service weitere Filialen schließen und Automaten abbauen, ohne dass die Bargeldversorgung darunter leidet.[6] Für die Läden verringert sich dadurch der Bargeldbestand. girocard 2007 electronic cash PIN Pad Die Akzeptanzzeichen sind die Piktogramme „girocard“ und „Electronic Cash PIN-Pad“. Der Technische Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am „Electronic Cash“-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)[7] enthält die Verpflichtung des Händlers, an neu eingerichteten Kassen-Standorten bis auf weiteres „Electronic Cash PIN-Pad“ und „girocard“ als Akzeptanzzeichen parallel zu verwenden. Auf den Debitkarten der Banken und Sparkassen werden die girocard-Akzeptanzzeichen ebenfalls aufgebracht. Die Markenrechte an diesem Akzeptanzzeichen und dem electronic-cash-PIN-Pad-Akzeptanzzeichen werden von der EURO Kartensysteme für Die Deutsche Kreditwirtschaft gehalten. In einer Übergangsphase war das Piktogramm „ec electronic cash“ noch auf Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft bzw. ist noch an POS-Terminals als Akzeptanzzeichen zu finden. Dieses Zeichen wurde für die Übergangsphase von Eurocheque (beleghaftes Zahlen mit Scheck) auf Zahlen mit ec-Karte (kartenbasiertes Zahlen mit PIN) verwendet. Nach Abschaffung des Eurocheque-Verfahrens wurde die Ausgabe von ec-Karten durch die deutsche Kreditwirtschaft eingestellt und die Markenrechte an Eurocheque an Mastercard verkauft. Das -Zeichen „ec electronic cash“ wird von der deutschen Kreditwirtschaft nicht mehr offiziell als Akzeptanzzeichen verwendet. Die noch vorhandenen Karten wurden im Rahmen des normalen Kartenaustausches durch Karten mit den Zeichen „girocard“ und (bei älteren Karten) „Electronic Cash PINPad“ ersetzt. Neuaufgestellte electronic-cash-POS-Terminals tragen ebenfalls die Zeichen „electronic cash PINPad“ oder auch „girocard“. Das Logo bzw. die Kennzeichnung „ec“ ist mitunter auf Debitkarten von Mastercard zu finden, jedoch besitzen diese keine Girocard-Bezahlfunktion. Hintergrund ist, dass die Rechte von Name und Logo bei Mastercard liegen und das Kreditkartenunternehmen die in Deutschland noch sehr bekannte Marke aus Marketinggründen für seine „Debit Mastercard“ verwendet.[8] Girocard soll den sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten unter Verwendung der Persönlichen Identifikationsnummer garantieren. Die europäische Kreditwirtschaft hat mittlerweile den Europäischen Zahlungsraum (SEPA) eingeführt. Ziel des SEPA ist es, allen Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, Zahlungsverkehrsdienstleistungen im Euro-Raum zu den gleichen Bedingungen ausführen zu können wie im Heimatland. Girocard soll vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA erleichtern. Im Arbeitskreis der Electronic Cash-Netzbetreiber sind alle in Deutschland von der DK zugelassenen Netzbetreiber zusammengeschlossen. Nach Angaben des Bundeskartellamts sind die Netzbetreiber, die einen erheblichen Marktanteil haben:[9]
Ferner hatten 2006 einen Marktanteil von jeweils unter 3 % die Firmen DVB Processing, VR Payment GmbH, Tyco/ADT, Bank-Verlag, CardTech, CCV AllCash ecm, EKS, Alphyra, Experian, Paycom, Lavego, Telekurs. Zu den Netzbetreibern gehörten 2010 von den vorgenannten nur noch VR Payment, CardTech und Lavego, aber zusätzlich AGES, SIX Payment Services (heute: Payone), Deutsche Bahn, Deutsche BP, Douglas Informatik & Service, Elavon, ESSO Deutschland, ICP International Cash Processing GmbH, Postbank, Shell und transact. Ein älteres Kartenterminal Ein Electronic-Cash-Terminal (Karten- oder Händlerterminal bzw. EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen und dient der Durchführung der elektronischen Zahlung. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das Tastenfeld, der Bildschirm, der Magnetstreifen- und Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung. Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für Online-Personalisierung von Terminals (OPT), Contact EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen. Das wichtigste Element ist hierbei das sogenannte Sicherheitsmodul. Ohne dieses ist das Terminal nur für den elektronischen Lastschriftverkehr (ELV) geeignet. Alle Kartenlesegeräte nach dem Girocard-Verfahren müssen von der Deutschen Kreditwirtschaft für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch die DK. Der Betrieb eines Kartenterminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Telekommunikationsdiensteanbieter (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung etc. Lesegeräte haben eine eindeutige Terminalidentifikationsnummer (TID). Provider haben für ihre Geräte zentral zugeteilte Nummernkreise, mit denen die TID beginnt:[11]
SicherheitslückeIm Juli 2012 wurde bekannt, dass durch eine Sicherheitslücke in einem im Handel weit verbreiteten Lesegerät die Kartendaten inklusive der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) über das Rechnernetz ausspioniert und für kriminelle Zwecke verwendet werden können.[12] Die Sicherheitslücke nutzt einen Speicherüberlauf, der typischerweise bei technologisch veralteter Software mit geringer Typsicherheit ausgenutzt werden kann. Der Anbieter der Bezahldienstleistungen VeriFone will die Sicherheitslücke durch eine Aktualisierung der Software schließen.[13] Wie bei Bezahlkarten üblich, war die Girocard lange Zeit mit einem Magnetstreifen versehen. Der Magnetstreifen wurde nur gelesen und enthielt damit ausschließlich statische Informationen. Seit 2000 statteten immer mehr Banken in Deutschland die neu ausgegebenen Karten zusätzlich mit einem Chip aus, dem EMV-Chip. 2008 war er bereits in 70 % der ausgegebenen Karten enthalten. Der Chip kann Anfragen beantworten, ohne dass sein Inhalt (komplett) ausgelesen werden kann. Im Gegensatz zum Magnetstreifen können die Chips daher nicht kopiert werden. Um Abwärtskompatibilität, insbesondere zur meist integrierten Maestro-Karte zu behalten, bleiben viele Karten trotzdem mit Magnetstreifen ausgerüstet. Mit der Zulassungsverordnung TA (Technischer Anhang) 7.0 der DK wurde festgelegt, dass der Chip zu nutzen ist, wenn dieser vorhanden ist. Seit 2011 ist zwingend der Chip für das Electronic Cash Verfahren zu nutzen. Das Bundeskriminalamt fordert die Banken auf, standardmäßig Karten ohne Magnetstreifen auszugeben und nur Kunden, die ihre Karte im außereuropäischen Ausland benutzen, eine Karte mit Magnetstreifen auszugeben.[14] Der Magnetstreifen einer Karte hat drei Spuren. Bis 30. September 2009 wurde in Deutschland die Spur 3 des Magnetstreifens für Zahlungen ausgelesen; sie wurde für das elektronische Lastschriftverfahren genutzt. Danach wurde die international übliche Spur 2 ausgelesen.[15] Kontaktloses BezahlenZum kontaktlosen Bezahlen mittels Near Field Communication (NFC) kommen verschiedene Nahfeldkommunikationssysteme zum Einsatz:
Eine garantierte Zahlung an einem POS-Terminal (Point Of Sales) läuft wie folgt ab: Hauptmerkmal ist die Online-Autorisierung der Zahlung. Während der Online-Autorisierung wird die verwendete Karte gegen eine Sperrdatei geprüft, die eingegebene PIN wird auf Validität geprüft, der eingegebene Zahlbetrag wird dem verfügbaren Betrag (Guthaben plus Dispokredit abzügl. vorgemerkte Abbuchungen) des Kontoinhabers gegenübergestellt. Bei negativer Prüfung eines der genannten Punkte wird die Zahlung abgewiesen. Die Autorisierung sowie die Prüfung der Kontodeckung und der Einhaltung des Tageslimits werden von der Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts durchgeführt. Allgemeiner Ablauf einer Girocard-Zahlung unter Verwendung des Magnetstreifens:
Girocard mit Chip, Chip-offlineAllgemeiner Ablauf einer Girocard-Zahlung unter Verwendung des Chips:
Die Schritte drei bis sechs können entfallen, sofern die Karte entsprechend konfiguriert und sobald der auf dem Chip gespeicherte Kreditrahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Dadurch fallen nicht bei jedem Bezahlvorgang Leitungskosten an und insbesondere wird der Zahlvorgang oftmals stark beschleunigt, da keine Onlineverbindung aufgebaut werden muss. Die Bank räumt ihrem Kunden hierbei zusätzlich zum Dispo einen Kredit ein. Beispiel
KostenDie Kosten einer Girocard-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen für den Händler höchstens 0,2 % des Umsatzes.[16] Hinzu kommen Kosten für die technische Bereitstellung, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden. Die Händlerbedingungen für die Teilnahme am ec-System sahen einst vor, dass die Händler die Karten „zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren“ hatten, das heißt, dass die Händler die Gebühren trugen und bei Zahlung mit Girocard dem Kunden nur den Bargeldbezugspreis der Ware oder Dienstleistung in Rechnung stellten. Im Einzelhandel ist es deshalb bis heute noch üblich, dass Beträge teilweise erst ab einer bestimmten Höhe (z. B. 10 oder 15 Euro) mit der Karte beglichen werden können. Seit November 2014 werden Zahlungsgarantieentgelte in einem marktorientierten Prozess zwischen den Kartenherausgebern und den Händlern ausgehandelt. Es gelten auch neue Händlerbedingungen. Des Weiteren erlaubten es die neuen Bedingungen den Unternehmen, Rabatte zu gewähren oder einen Aufschlag auf den Barzahlungspreis bzw. einen eventuellen Barauszahlungsbetrag vorzunehmen. Ein solcher Aufschlag musste jedoch angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Unternehmens ausgerichtet sein. Seit dem 13. Januar 2018 sind jegliche Gebühren und Aufschläge bei Zahlung mit Debit- und Kreditkarten, so auch der Girocard, zulasten des Käufers durch eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie verboten. AutorisierungsmerkmalAuf Kontoauszügen werden Buchungen meist wie folgt dargestellt:
Zuerst kommt die Zahlungsart „EC“ oder „ELV“, dann die Terminal-ID (hier: 68197325), dann Datum und Uhrzeit (hier: 26. April 2010 18:07:10 Uhr), dann ein zweistelliges Autorisierungsmerkmal, dann die Kartenfolgenummer (hier: 0) Es gibt folgende Autorisierungsmerkmale, die jeweils angeben, mit welcher Technik die Zahlung autorisiert wurde:[17][18]
Geldkarte und Girocard bieten dem kartenakzeptierenden Händler eine Zahlungsgarantie, ELV-Zahlungen sind dagegen nicht garantiert und damit mit einem potenziellen Ausfallrisiko verbunden.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4328949-6 (OGND, AKS) Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Girocard&oldid=224112990“ |